Wie Patrick Wieschke seine Mutter totschlagen wollte und seine Schwester misshandelte – ein Dokument des Grauens (Polizeiakte geleakt – Teil II)

Patrick David Wieschke (Foto übernommen von linksunten)

Patrick David Wieschke (Foto übernommen von linksunten)

Am 8. September 2014 sorgte ein Schreiben vom Gründer der Partei „DIE RECHTE“, Christian Worch in Neonazi-Kreisen für Aufruhr. Anlässlich der Veröffentlichungen zu Ermittlungen gegen den NPD-Landesvorsitzenden Patrick Wieschke wegen Kindesmissbrauch erklärte der aus Norddeutschland stammende Worch, er glaube dem damals 12-jährigen Mädchen mehr als Patrick Wieschke, der die Vorwürfe herunterspielt. Worch unterlegte diese Äußerungen mit einer eigenen Erfahrung und berichtete, dass Patrick Wieschke 1999 seine eigene Mutter zusammengeschlagen habe. Wieschke leugnet die Tat bis heute. Uns wurde inzwischen eine weitere Ermittlungsakte zugespielt, welche die Version von Worch bestätigt und Wieschke erneut in die Bredouille bringt. Als wären die Fotos der Verletzungen, Vernehmungen und ärztliche Gutachten in der Polizeiakte zu der Gewalttat nicht genug, räumte Wieschke in seiner Vernehmung bei der Polizei sogar selber ein, seine Mutter verprügelt zu haben. Schlimmer noch, er hat auch seine kleinere 15-jährige Schwester attackiert und offenbar misshandelt. Das alles findet sich in der Akte, welche wir hier (mit entsprechenden Vorkehrungen zum Schutz der Betroffenen) zur Verfügung stellen. Erneut folgt eine Triggerwarnung: Es handelt sich um teilweise sehr heftige Schilderungen.

aktewieschke2_titelDer Vorwurf ist nicht neu, schon 1999 hatten antifaschistische Gruppen in Thüringen auf den Übergriff hingewiesen. In der langen Liste von Ermittlungen und Strafen gegen Wieschke ging dieser Fall jedoch ähnlich wie der Kindesmissbrauch schlichtweg unter, da der Eisenacher Neonazi einige Monate später nach einem Bombenanschlag auf einen türkischen Imbiss in Eisenach in Tatortnähe festgenommen wurde und in dem Fall alle Augen auf ihn gerichtet waren. Eine uns nun zugespielte Akte belegt auf 55 Seiten anhand von detaillierten Schilderungen über Abläufe, Verletzungen und handelnde Personen, dass die Vorwürfe wohl zutreffen. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung. Das Verfahren endete offenbar jedoch nicht mit einer Verurteilung, möglicherweise weil die Mutter später ihre Anzeige zurückgenommen haben soll. Doch die Frage ob verurteilt oder nicht spielt keine Rolle mehr für denjenigen, der einen Blick in die Akte geworfen hat. Sie ist selbsterklärend. Nicht nur die Mutter beschrieb anschaulich, wie ihr Sohn sie verprügelte. Auch seine damals 15-jährige Schwester hatte er mehrfach zusammengeschlagen, was im übrigen sowohl Mutter als auch Schwester übereinstimmend berichteten. Diese Materialsammlung, Fotos von Verletzungen und ärztliche Atteste dürften Patrick Wieschkes bisher verbreitete Unschuldsversion endgültig als Lüge enttarnen.

Am 14.08.1999 gegen 03:19 Uhr erhalten eine Polizistin und ein Polizist der Polizeiinspektion Eisenach den Auftrag in Eisenach zu einer Wohnadresse zu fahren, weil dort ein Sohn seine Mutter geschlagen haben soll. Da der Sohn, namentlich Patrick Wieschke, „polizeibekannt für seine Gewalttätigkeiten war“ fuhren zwei weitere Streifenbesatzungen zur Sicherheit zum Tatort. In das Protokoll notieren die Beamten später über den ersten Eindruck der Mutter: „Beim Eintreffen wartete die Geschädigte M. Wieschke bereits im Eingang des Mehrfamilienhauses. Sie führte uns in ihre Wohnung der 1. Etage. Dort wurde auch der o.g. Sohn angetroffen. Fr. Wieschke hatte sichtliche Verletzungen im Gesicht, an den Armen und klagte über Schmerzen im Schulterbereich. Ihr Gesicht sowie die Hände waren blutverschmiert.“

Aus der Akte

Aus der Akte

In der anschließenden Zeugenvernehmung berichtet die Mutter, dass Patrick Wieschke ihr mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe. „Auch nahm er eine Pinnwand aus seinem Zimmer und schlug seine Mutter ins Gesicht. Außerdem schlug er mit der Faust die Glasscheibe der Wohnzimmertür ein, wobei er sich verletzte“ heißt es weiter.

Aus der Akte

Aus der Akte

Aus der Akte

Aus der Akte

Während die Mutter von Patrick Wieschke und seine Schwester S. Wieschke versuchten, in einer nahegelegenen Telefonzelle bei der Gaststätte am Moseberg die Polizei zu benachrichtigen, gelang es Patrick Wieschke sie aufzuhalten. „Auf der Wiese vor’m Haus warf er Frau Wieschke ins Gras. Anschließend flüchteten Mutter und Tochter wieder ins Haus. Im Hausflur warf er seine Mutter gegen das Treppengeländer. Es gelang Fr. Wieschke, sich in ihrem Badezimmer einzuschließen und die Polizei über Handy zu benachrichtigen.“ In der anschließenden Befragung wurde bekannt, dass „der Patrick Wieschke seine Mutter sowie die Geschwister bereits mehrmals und regelmaßig geschlagen hat. Alle Familienmitglieder haben laut Angaben der Mutter panische Angst vor dem Patrick W., da er so gewalttätig ist“. „Dies sei erst so ausgeartet, seit dem er der NPD angehöre“. Weiter heißt es im Protokoll: „Er drohte der Mutter, daß er sie totschlagen wolle oder die Bude durch seine Kumpels anstecken wolle“. Er drohte ihr außerdem, sie totzuschlagen, wenn sie die Polizei rufen würde, da er am nächsten Morgen als Redner bei einer NPD-Demo auftreten sollte.

Die Polizisten führten einen Alkoholtest bei Wieschke durch. Im Gegensatz zur Darstellung von Christian Worch, wonach Wieschke 2,7 Promille intus hatte, ergab die Messung laut Polizeibericht jedoch nur 0,78 Promille. Demnach dürfte Wieschke wesentlich mehr bei Verstand gewesen sein, als er seine eigene Mutter verprügelte. Im Anschluss wurde eine Blutentnahme durchgeführt, Wieschke gab laut Entnahmeprotokoll mit der Nummer F32150 an, zwischen 22 und 1 Uhr sechs bis sieben Flaschen Bier getrunken sowie in der gleichen Zeit „Bockwurst und Kartoffelsalat“ zu sich genommen zu haben.

Aus der Akte

Aus der Akte

Wegen der starken Schmerzen der Mutter im Schulterbereich verständigten die Polizisten einen Notarzt, welcher kurz vor 4 Uhr nachts eintraf. Frau Wieschke wurde danach ins Krankenhaus gebracht, die Schwester von Wieschke verblieb in der Wohnung, da bei ihr nur blaue Flecken, verursacht durch Wieschke, erkennbar waren. Die Polizisten notierten: „Auch S.W. hatte blaue Flecken am rechten Oberarm aufgrund der Auseinandersetzung. Sie sagte, daß sie Angst habe und zeigte uns das Zimmer des Patrick W. In seinem Zimmer hingen über dem Bett Bilder von Adolf Hitler und Rudolf Hess. Im Zimmer lag Propagandamaterial über die NPD sowie Adolf Hitler. Außerdem wurden im Zimmer und Abstellraum des Kellers insgesamt 38 Plakate von verschiedenen Parteien vorgefunden(SPD, PDS u.a. ). Weiterhin befanden sich im Kellerraum Zeitungen der NPD, welche verteilt werden sollten. Die Verletzungen der Fr. Wieschke wurden fotografisch festgehalten sowie das vorgefundenes Propagandamaterial. Ob Fr. Wieschke stationär aufqenommen wurde, konnte noch nicht ermittelt werden. Am 14.08.99, gegen 05:30 Uhr wurde der P. Wieschke in Gewahrsam gnommen“.

Aus der Akte

Aus der Akte

Die Mutter berichtete später, dass sie Patrick Wieschke im Krankenhaus traf. Ein Polizist habe sie gefragt, ob sie nochmal mit ihrem Sohn reden möchte. Sie sagte ja, doch Wieschke hat lediglich auf sie eingewirkt, dass er freikommt, damit er zur NPD-Demonstration gehen könne. „Da kam nicht ein Wort der Entschuldigung. Er sagte nur noch, daß er jetzt wieder ein Anzeige bekommen würde wegen gefährlicher Körperverletzung“.

Aus der Akte

Aus der Akte

Auf die Frage, ob auch andere Personen im Haushalt der Familie Wieschke von Patrick W. attackiert wurden, antwortete die Mutter, dass er bereits seine 15-jährige Schwester verprügelt habe. Im Februar oder März des gleichen Jahres, da habe „der Patrick die S. mit einem schweren Winterschuh ins Gesicht geschlagen“. Sie hatte ein geschwollenes Gesicht gehabt, wir waren aber nicht beim Arzt deswegen. Er habe auch schon gedroht mit den Worten: „Ich schlag dich tot“. Bereits fünf Tage vor der Attacke auf die Mutter soll Patrick Wieschke am 9. August 1999 seine Schwester mit einem Messer bedroht haben.

Aus der Akte

Aus der Akte

Wieschke selbst wurde am 14. August 1999 um 13.44 Uhr zur Tat befragt. Dabei räumte er ein, dass er zu seiner Schwester sagte: Wenn ich heute nicht zur NPD-Demonstration kann, werde ich mich erhängen. Dies geschah laut Wieschke in Rage. Nach seiner Aussage habe seine Mutter ihn angemeckert, weil er nachts zu laut gewesen sei, da er noch sein Zimmer für die zur Demonstration anrückenden Neonazis („Kaffeeegäste“) am nächsten morgen herrichten musste.

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Wieschke erklärte, dass seine Mutter angeblich die Tür zugeknallt habe und dadurch ein Akku aus seinem Handy fiel. Das habe ihn in Rage gebracht. Daraufhin sei ihn angeblich seine Mutter aus heiterem Himmel angegangen, weshalb er schließlich auf sie einprügelte. Wörtlich berichtet Wieschke laut Protokoll: „Ich hatte dann mit meiner Faust auf meine Mutter eingeschlagen, zwei- oder drei mal. Dabei traf ich sie im Gesicht und an der Schulter“, nach eigenen Angaben seien die Schläge nicht gezielt gewesen. Weiter äußert er: „Ich weiß dann noch, daß ich meine Pinnwand aus meinem Zimmer nahm, die von innen an der Zimmertür hing und auf meine Mutter einschlug, weil sie die Polizei rufen wollte. Ich wollte nicht, dass sie die Polizei ruft, da ich ja am heutigen Tag in der Veranstaltung der Demo eingebunden war.

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Ich schlug einmal zu und traf sie auf deren Rücken. Es kann auch sein, dass ich sie am Kopf getroffen hatte. Meine Mutter ging dann in die Wohnstube. Ich ging hinterher, weil ich dachte, dass sie die Polizei rufen wollte. Sie brüllte mich an. Da schlug ich mit einem Faustschlag gegen die Wohnzimmertür, wobei ich dabei die Scheibe eingeschlagen habe“. Die Mutter versuchte die Polizei zu alarmieren, doch Patrick Wieschke nahm ihr das Handy ab. Mutter und Tochter gelang die Flucht aus der Wohnung. Sie versuchten eine Telefonzelle zu erreichen, um einen Notruf abzusetzen, doch Patrick Wieschke versuchte dies zu unterbinden.

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Im Protokoll gibt er an: „Nachdem ich ihr das Handy weggenommen hatte, sagte sie zu meiner Schwester, daß sie an die nächste Telefonzelle gehen wollte, um von dort die Polizei zu verständigen beide verließen die Wohnung und gingen nach unten. Ich folgte ihnen und erreichte sie vor dem Wohnblock. Dort umklammerte ich meine Mutter und zog sie zurück zum Wohnblock. Als ich sie zur Treppe in Richtung Haustür ziehen wollte, knallte sie gegen das Treppengeländer, was nicht von mir beabsichtigt war. Sie kam mit ihrem Oberkörper gegen dieses Geländer“. Auf die Frage, ob er seine Mutter bedroht hat antwortet er schließlich: „Das kann schon sein. Ich weiß nicht mehr was ich gesagt hatte. Es wird schon stimmen, was meine Mutter angezeigt, bzw. ausgesagt hatte.“ Er bestätigt auch, dass er geäußert habe, die Mutter totschlagen zu wollen, dies sei jedoch nur „in Rage“ geschehen. Weitere Tötungsabsichten gesteht er über den Freund der Mutter geäußert zu haben. Als ihn der Polizist fragt, ob er seine Schwester schon mal geschlagen habe antwortet Wieschke trocken: „Ja, des öfteren. Dies tat ich, weil sie mich provoziert hatte.“ Ein Messer will er nicht eingesetzt haben, nach seiner Schilderung sei es ein Löffel gewesen. Das Protokoll hat Wieschke eigenhändig unterschrieben und damit bestätigt. Die Mutter erstattete Anzeige, auch im Namen ihrer Tochter.

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

Aussage von Patrick Wieschke in der Vernehmung vom 14.08.1999

8-seitiges Vernehmungsprotokoll durch Patrick Wieschke unterschrieben

8-seitiges Vernehmungsprotokoll durch Patrick Wieschke unterschrieben

Die Tochter selbst berichtet der Polizei am Morgen, dass Patrick Wieschke zu Hause sein Zimmer aufräumte, „da er für den heutigen Morgen irgentwelche „Glatzen“ zum Frühstück eingeladen hatte“. Sie schilderte dann, wie Wieschke seine Mutter herumschubste. „Dann konnte ich sehen, wie mein Bruder zweimal mit der Faust auf meine Mutter eingeschlagen hatte. Er hatte sie mit einem Schlag an der Unterlippe und mit einem Schlag an der linken Augenbraue getroffen. Dann ging er in sein Zimmer und holte seine Pinwand. Diese ist etwa 30 x 40 cm. Sie besteht aus Kork und hat einen Holzrahmen. Mit dieser Pinnwand schlug er auf meine Mutter ein. Ich konnte nicht sehen wo er sie traf. Später konnte ich sehen, daß an einer Ecke der Pinnwand Blut war.“ Im Weiteren bestätigt die Tochter die Schilderungen der Mutter, auch wie Wieschke versuchte den Notruf zu unterbinden und sie von der Telefonzelle wegzerrte: „Er kam auf sie zu und schubbte sie.

Aus der Akte

Aus der Akte

Aus der Akte

Aus der Akte

Er flehte sie noch einmal an, nicht die Polizei zu verständigen, da er am heutigen Tag zur Demonstration sprechen würde und er 500 Personen eingeladen hatte“. Sowie: „Er packte sie an an beiden Oberarmen und wollte sie so zum Haus zurückschleppen. Weil sich meine Mutter gewehrt hatte, knallte er sie auf die Wiese, die sich vor dem Wohnblock befindet. Patrick zog sie wieder nach oben und wollte sie die Treppenstufen zur Eingangstür hochziehen. Da sie sich an dem Treppengelände festklammerte und ihm das nicht gelang, hatte er sie gegen das Treppengeländer geworfen. Sie knallte mit ihrem Kopf und ihrer Schulter gegen Geländer“. Später habe er die Mutter als „Fotze“ beschimpft und ihr gesagt, dass sich ihr ehemaliger Lebensgefährte nicht auf dem Markt blicken lassen würde. Patrick Wieschke würde sonst seine „Leute schicken“ und der Lebensgefährte „sowieso bald sterben“.

Aus der Akte

Aus der Akte

Auf die Frage, ob sie selbst Anzeige erstatten wollte, war die Antwort der Schwester: „Nein, das möchte ich nicht, obwohl er mich mehrfach gschlagen hatte. Das geht eigentlich schon seit längerem. Einmal kam er angetrunken nach Hause und hatte sich in der Küche etwas zu Essen gemacht. Er kam dann in mein Zimmer und verlangte nach einer Zigarette. Als ich ihm keine Zigarette gab, hatte er mit dem Küchenmesser durch meine Bettdecke gestochen und mich am Bein getroffen. Davon bekam ich einen blauen Fleck. Das war vor ca. 1,5 Wochen. Wir streiten uns fast täglich wo ich von ihm Schläge, mit der flachen Hand und mit der Faust bekomme oder Fußtritte. Er schlägt mich überall hin. Es ist so, daß ich Angst vor ihm habe und nur ungern nach Hause gehe. Die einzelnen Taten, wo er mich schlägt und tritt laufen eigentlich immer gleich ab. Er verlangt von mir immer etwas, wie z.B. Zigaretten oder daß ich ihm etwas zu Essen mache. Wenn ich dieses ablehnte, schlug und trat er auf mich ein. Das geht etwa seit zwei bis drei Jahren so. Seine Vorgehensweise wird immer brutaler, so daß ich panische Angst vor ihm habe.“ Sie bestätigte, dass Wieschke der Mutter drohte, sie tot zuschlagen und die Wohnung anzuzünden.

Aus der Akte

Aus der Akte

Fotos von Verletzungen nach der Tat

Fotos von Verletzungen nach der Tat

Es folgen Lichtbildtafeln der Verletzungen und Schäden. Ein Foto zeigt Verletzungen am rechten Arm, ein anderes Verletzungen an der rechten Wange. Ein weiteres zeigt die eingeschlagene Wohnungstür, ein anderes ist mit dem Untertitel versehen: „Blut an der Ausgangstür zum Flur“. Abschließend folgt noch ein ärztliches Attest der Verletzungen. Bei der durchgeführten Durchsuchung am Wohnort des Patrick Wieschke stellten die Polizisten mehr als 100 Asservate sicher, darunter Bilder von Rudolf Hess und Adolf Hitler, Parolen wie „Arische Nation unaufhaltsam“ und Hakenkreuzanhänger. Aber auch laut der laufenden Nummer 13 ein Protokoll über die „vorläufige Wahlkampfplanung Eisenach“. Die NPD befand sich nämlich im Wahlkampf, wenige Wochen später am 12. September 1999 fand in Thüringen die Landtagswahl statt.

Aus der Akte

Aus der Akte

Auch der bekannte Neonazi Christian Worch berichtete kürzlich öffentlich in einer Mitteilung der Partei „DIE RECHTE“ aus der Situation im Sommer 1999 über die Anreise zu einer Demonstration nach Eisenach. Demnach sei die Demonstration gleich zweimal verboten worden. Worch berichtete, dass Polizisten ihn bei seiner Anreise gestoppt haben und äußerten, dass ihre „Kollegen heute nacht um drei zu einem Fall häuslicher Gewalt gerufen wurden. Ihr Anmelder und vorgesehener Versammlungsleiter, Herr Wieschke, hat seine Mutter verprügelt, wobei er einen Alkoholisierungsgrad von 2,7 Promille hatte. Er befindet sich zur Zeit in unserer Ausnüchterungszelle, und die Behörde meint, daß ein Versammlungsleiter, der in der Nacht vor seiner Versammlung ein solches Delikt begeht, für die Leitung einer Demonstration nicht geeignet ist und die Demonstration daher aus diesem neu hinzugetretenen Grund zu verbieten war.“

Ähnlich wie beim Leak der Wieschke-Akte zu den Ermittlungen wegen Kindesmissbrauchs haben wir zum Schutz von Opfern, Angehörigen und ermittelnden Polizisten Namen und persönliche Daten aber auch Fotos geschwärzt. Im Fall der vorliegenden Akte haben wir sorgfältig überlegt, ob es vertretbar ist, auch die damaligen Befragungen der beiden Betroffenen (Mutter und Schwester des Patrick Wieschke) zu veröffentlichen. Weil Wieschke wegen der Tat 1999 nicht verurteilt wurde und möglicherweise die Mutter später ihre Anzeige, vermutlich auch wegen weiterer Drohungen zurücknahm, sind sie jedoch der entscheidende Beweis über die Geschehnisse des Abends vom 14. August 1999. Deshalb finden sich auch diesen beiden Dokumente in der Akte. Aus Rücksicht auf die Betroffenen wurden jedoch jene Belange, die nicht unmittelbar mit der Tat und dem politischen Hintergrund in Zusammenhang stehen geschwärzt.

Abschließend wollen wir noch eine Ergänzung zu dem Fall des sexuellen Missbrauchs von 2001 vornehmen. Das damalige Opfer war 12 Jahre alt und stammte aus Eisenach. Die Verjährungsfrist bei solch einer Straftat beginnt erst mit dem 18. Lebensjahr. Das bedeutet im Jahr 2005. Die Frist dauert 10 Jahre. Das wäre im Jahr 2015. Dies bedeutet im Klartext: Sollten die Betroffene oder die Justiz Interesse an einer Wiederaufnahme des Verfahrens haben, so bestünde bis zum nächsten Jahr die Möglichkeit erneut die Ermittlungen aufzunehmen.

Download der Akte Wieschke II –  (55 Seiten) Verprügelte Mutter und misshandelte Schwester