Sexueller Missbrauch eines Kindes – NPD-Spitzenkandidat Patrick Wieschke in Erklärungsnot (Polizeiakte geleakt)

Der NPD-Landesvorsitzende Patrick David Wieschke warnt im August 2014 vor einem mutmaßlichen Kinderschänder in Eisenach und fordert mehr Transparenz von der Polizei. Ausgerechnet die NPD fordert Transparenz? Eine uns zugespielte Akte dokumentiert nun ein schmutziges Geheimnis von Wieschke. Überregionale Bekanntheit erlangte der Neonazi, der heute auch für die NPD im Eisenacher Stadtrat sitzt durch die Anstiftung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion auf einen Döner-Imbiss und eine längere Haftstafe. In der damaligen Aufregung ging jedoch etwas unter und wurde nie publik: Ein sexueller Missbrauch unter Einsatz eines Messers mit 20cm Klinge gegen ein zur Tatzeit 12-jähriges Mädchen in Eisenach. Der Täter war offenbar Patrick Wieschke.

Triggerwarnung: Es folgt die Beschreibung eines sexuellen Übergriffs. Im Anschluss finden sich entsprechende Aktenstücke.

Patrick David Wieschke leicht enttäuscht vor dem Landtag, Foto geklaut beim Störungsmelder.

Patrick David Wieschke vor dem Thüringer Landtag, Foto geklaut beim Störungsmelder.

9. Juli 2001, 22.15 Uhr in Eisenach. Ein 12-jähriges Mädchen und ihr Freund besuchten den 20-jährigen Patrick Wieschke in seiner damaligen Wohnung in der Treboniusstr. 30 in Eisenach. Als der Freund das Haus verließ, verschließt Wieschke sofort die Wohnung, zieht den Schlüssel ab und steckt ihn in seine Hosentasche. Kurze Zeit später klingelt Wieschkes Telefon. Der Vater auf der Suche nach seinem Kind, hat einen Tipp bekommen, wo es sein könnte. Er will wissen, ob seine Tochter bei ihm ist. Das Mädchen kann leise hören, was der Vater sagt. Der äußert, dass er die Polizei einschalten will. Wieschke fordert das Mädchen auf, zu erzählen, dass sie bei einer Freundin wäre und später nach Hause käme. Er droht ihr, wenn sie das nicht machen werde, würde er sie umbringen. Im Anschluss holt er aus der Küche ein 20cm langes Küchenmesser mit einer geriffelten Klinge. Dieses Messer hält er ihr bei dem Gespräch an den Hals, so dass es an der Haut anliegt. Das Kind versucht das Messer wegzudrücken, dabei entsteht eine kleine Schnittwunde am rechten Handgelenk, aus der Blut fliesst. Aus Angst rief sie ihren Vater 30 Minuten später an und erzählt am Telefon, dass sie bei einer Freundin in einem Nachbarort wäre.

Ausschnitt aus der Akte

Ausschnitt aus der Akte

Nach dem das Telefonat beendet war, schickte Wieschke sie in die Stube der Wohnung. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, packt er sie am Arm und zog sie mit. Das Mädchen wehrt sich mehrfach und fordert ihn auf, sie endlich gehen zu lassen. Wieschkes Antwort: Sie solle „ihr Maul halten“. Beide setzen sich dann auf das Sofa, Wieschke legt das Messer griffbereit auf dem Tisch daneben ab. Dann beginnt Wieschke, dem Mädchen unter den langen Rollkragenpullover zu fassen und an ihre unbedeckte Brust zu fassen. Das Mädchen wehrt sich, versucht Wieschke wegzuschieben, doch Wieschke stößt sie zurück. Durch die Wucht verliert das Kind sein Gleichgewicht, stürzt rückwärts um und schlägt mit dem Ellenbogen auf dem Tisch auf. Als das Kind dann in das Schlafzimmer flüchtet und von innen die Türklinke zuhält, stemmt Wieschke von außen dagegen. Ihr soll es gelungen sein, einen kleinen Schrank davor zu stellen, so dass die Klinke blockiert wird. Wieschke versucht weiter die Tür zu öffnen. Er äußert mehrfach, dass er sie umbringen würde.

Ausschnitt aus der Akte

Ausschnitt aus der Akte

Nach Stunden, in dem das Mädchen Wieschke anflehte und äußerte, dass sie ihm doch gar nichts getan habe und er sie endlich gehen lassen sollte, lenkte er ein und öffnete er die Tür. Ehe sie die Wohnung schließlich verlassen kann, drohte er erneut, dass er sie umbringen würde, sollte sie irgendwem davon erzählen. Wenige Tage später lief sie ihm mit Freunden zufällig über den Weg, wo er wiederum äußerte, dass „er sie sowieso erwischt“.

Ausschnitt aus der Akte

Ausschnitt aus der Akte

Am 20. Juli 2001 wurde auf Beschluss vom Amtsgericht Eisenach die Wohnung von Wieschke wegen „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ durchsucht und das beschriebene Messer mit 20 Zentimeter Klingenlänge aufgefunden. Wieschke selbst stritt die Tat ab und erklärte, dass das Mädchen mit ihm freiwillig intim werden wollte. Seine Version: Er habe ihr Alter erfahren und sie zur Rede gestellt, daraufhin sei sie hysterisch geworden und habe sich selbst die Schnittverletzungen, Prellungen usw. zugefügt. Die Ermittler glauben ihm offenbar nicht. Zur selben Zeit laufen die Ermittlungen auch wegen andere Delikte gegen Wieschke auf Hochtouren. Alleine in den 12 Monaten vor dem sexuellen Übergriff summierten sich Verfahren wegen Verunglimpfung von Staatsorganen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, übler Nachrede, falscher Verdächtigung, Beleidigung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion. Der letzte Fall schien der Bedeutendste, Wieschke war an der Anstiftung zu einem Anschlag auf einen Eisenacher Döner-Imbis beteiligt. Aber auch in den Wochen und Monaten danach reissen die Vorwürfe nicht ab, binnen einem halben Jahr kommen Verfahren wegen Körperverletzung, Billigung von Straftaten, Volksverhetzung, vorsätzlicher Körperverletzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten hinzu. Am 15.1.2012 wird Wieschke wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Betrug zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Er legt Berufung dagegen ein, keine sieben Tage später landet er in Untersuchungshaft, weil er ein Kameradschaftsmitglied verprügelt hat, welches 290 Euro aus der Kasse der „Kameradschaft Eisenach“ gestohlen haben soll. Am 25. Februar 2002 entscheidet die Staatsanwaltschaft Mühlhausen, dass die weitere Verfolgung hinsichtlich des sexuellen Missbrauches eines Kindes durch Patrick Wieschke nicht mehr notwendig ist, da von einer höheren Strafe bei einem anderen Verfahren ausgegangen wird. Vermutlich ist die Verurteilung vom 15.1. und die Berufungsverhandlung am 29. Mai 2002 vor dem Landgericht Mühlhausen gemeint, wo seine Haftstrafe noch verlängert werden soll. Nach § 154, 1 StPO wird das Verfahren eingestellt, da die Strafe wegen Kindesmissbrauchs angesichts einer anderen Tat „nicht beträchtlich ins Gewicht“ falle (siehe Wortlaut §154 Abs. 1 StPO). Das Landgericht Mühlhausen verurteilt Wieschke schließlich zu 2 Jahren und 9 Monaten wegen Betruges, Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Sachbeschädigung. Wieschke tritt am 26. Juni 2002 seine Haft an und wird in der Neonazi-Szene als Märtyrer gefeiert. Jene Szene, die auch eine „Todesstrafe für Kinderschänder“ fordert. Eine Parole, die Wieschke selbst später immer wieder wiederholen wird. Doch das er es ist, der nach den Aussagen des Mädchens auch zum Kinderschänder wurde, behielt er lieber für sich und hütete so sein kleines Geheimnis bis heute so gut, dass er nun für die NPD zur Landtagswahl in Thüringen als Spitzenkandidat auftreten kann.

Ausschnitt aus der Akte

Ausschnitt aus der Akte

Einige Auszüge aus der Akte Wieschke sind hier zusammengestellt. Zum Schutz der Opfer, Angehörigen und ermittelnden Polizeibeamten wurden persönliche Namen und Daten geschwärzt.

Download der Akte Wieschke (16 Seiten)